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Scrotum  Re: Aufgussrichtlinien dt. Saunabund Zitat
21.2.2012 - 19:06 Uhr
6 Posts
Saunaneuling Ranking

Interessanter Thread, weswegen ich ihn hier noch einmal ausgrabe und vielleicht dem einen oder anderen noch etwas Ergänzendes sagen kann? Für mich ist es interessant, dass die Mehrheit hier wohl keinen Wert auf Richtlinien irgendwelcher Art legt, so habe ich das zumindest bisher interpretiert.

Die Richtlinien DGfdB R 26.30.04 kosten ikl. Versand € 38,42. Man erhält dafür 12 Seiten in bestes Juristendeutsch schön verklausuliert in einem Klemmfolder - ein stolzer Kurs wie ich meine!

Was wird geboten?
Ab Seite 9 kommt das Thema Aufgussdurchführung endlich zum Tragen, im Wesentlichen wird nichts neues oder weltbewegendes
Zur Klarstellung der "drängenden Fragen":

ZITATANFANG
"Die Wassermenge darf 30g/m³ Rauminhalt nicht überschreiten,
Die Zeitspanne sollte 6-8 Minuten nicht überschreiten,
pro Arbeitsstunde wird grundsätzlich ein Aufguss durchgeführt,
für Aufgüsse unter 6 Minuten Dauer kann bzgl. der Aufgussintervalle eine abweichende betriebliche Regelung getroffen werden"
ZITATENDE

Irgendeiner hier sagte bereits, dass diese Richtlinien "bindenden Charakter" haben sollen. Das haben sie natürlich nicht, im Schadenfalle und einer gerichtlichen Klärung werden sie jedoch mit Sicherheit in die Beurteilung des Falles einbezogen. Viele Betreiber werden sich u. U. aus haftungsrechtlicher Sicht daran halten.

DerSaunabund hat selbstverständlich erhebliche finanzielle Interessen. Andererseits leistet er jedoch auch Grundlagenarbeit und Lobbyarbeit für seine Mitglieder.
Die Zielsetzung des Saunabundes so wie ich es sehe und beurteilen möchte:

Gewinnung von weiteren Betrieben als Mitglieder,
Verkauf von Seminaren / Aufgussseminar mit Zertifikat!

Bei diesen Ansprüchen wird nicht gekleckert sondern geklotzt:

ZITATANFANG
"Diese Richtlinien gelten für alles Saunaanlagen, die nicht ausschließlich privat genutzt werden.
ZITATENDE

Es wird deutlichst versucht zu vermitteln, dass nur Mitarbeites eines Betriebes den Aufguss durchführen dürfen, der an einer Schlung mit ZERTIFIKAT des Deutschen Saunabundes e.V. teilgenommen hat oder geprüfter Saunameister des Vereins ist.
Ausnahmsweise reicht auch eine "umfangreiche Einweisung" des Aufgiessers durch eine der vorgenannten Personen

Na, noch Fragen??

Was mich verwundert neben der Selbtbeweihräucherung (die betriebswirtschaftlcih nachvollziehbar ist) ist, das auch anscheinend unwissentlich (je nach dem / Lobbyarbeit?) FALSCHAUSSAGEN getroffen werden:

ZITATANFANG
Ein nach den Festlegungen dieser Richtlinien durchgeführter Aufguss ist keine Hitzearbeit.
ZITATENDE

Für mich reine Lobbyarbeit zu Gunsten der Betriebe. Nach allen bekannten Definitionen handelt es sich zweifelsfrei beim Aufgussjob um einen Hitzearbeitsplatz.

ZITATANFANG
Ein nach disen Richtlinien durchgeführter Aufguss verstärkt die physiologischen Wirkungen der Wärmephase eines gesundheitsorientierten Saunabades.
ZITATENDE

Durch die erhöhte Luftfeuchtigkeit wird nichts verstärkt
Wie aus anderen Beiträgen bekannt, wird Euch sicherlich Bully hierzu fachgerecht ausführlichst berichten können

Vielleicht konnte ich die eine oder andere Frage beantworten oder habe neue aufgeworfen?! Lach, ich bin gespannt.

PS
NEIN, ich versende weder eine Kopie noch einen scan der Richtlinien und poste sie auch nicht scheibchenweise
Es grüßt
der Michael