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Ex-Mitglied | Re: Aufgussrichtlinien dt. Saunabund | Zitat |
3.12.2011 - 15:26 Uhr 774 Posts Saunaobermeister | Zitat von bully:
(Hervorhebung durch mich) Bingo! Da haben wir es also! Wenn also jetzt jemand in einer Sauna zusammenbricht und der Aufguss hat nicht den Saunarichtlinien entsprochen, dann hat der Saunabetreiber schonmal die "Arschkarte" gezogen. Er ist dann u.U. wegen Körperverletzung dran und darf auch noch Schadensersatz zahlen. Das wird dann dazu führen, dass künftig nur noch "regelkonforme" Aufgüsse stattfinden und sich die Gäste zu Tode langweilen. Danke Deutscher Saunabund! |