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Ex-Mitglied  Re: Aufgussrichtlinien dt. Saunabund Zitat
28.12.2010 - 19:46 Uhr
774 Posts
Saunaobermeister Ranking

Ok, dann bemühe ich mich mal um ein sachliches Argument gegen diese Aufgußrichtlinien:

Du schreibst selber, dass diese Richtlinien nur Richtlinien sind und keine Gesetze, dass sich aber Gerichte daran orientieren können.

Und hieran sehe ich eine Gefahr: Es braucht nur mal jemand bei einem normalen Aufguss umzukippen - aus Gründen, die gar nichts mit dem Aufguss zu tun haben. Derjenige verklagt dann den Saunabetreiber. Es kommt zu Gerichtsverhandlung:

Und jetzt hält das Gericht den Betreiber vor, dass er sich nicht an die Richtlinien gehalten hätte und verurteilt den Betreiber zu Schadensersatz.

Dieses Urteil spricht sich dann herum, was zur Folge hat, dass er künftig in allen öffentlichen Saunen in Deutschland nur 08/15-Blümchen-Aufgüsse gibt und es kein Aufgiesser mehr wagt, noch eine Runde nachzulegen, weil die Stimmung so toll ist.

oder gar mal einen anderen Aufguss auszuprobieren.