27.12.2016 - 17:16 Uhr
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Saunaobermeister
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Manchmal kommt es ja vor, dass Besuchern in der Sauna schwindelig wird oder dass sie sogar ohnmächtig werden.
In meiner Stammtherme Wörishofen gibt es da klare Vorgaben (habe ich mehrmals live miterlebt):
Bei nur Schwindel oder sonstigen Kreislaufproblemen wird der Besucher aus der Sauna geführt und hingelegt, ggf. ein Glas Wasser gereicht und gefragt, ob ein Arzt gerufen werden soll. Wenn dies verneint wird, wird dem Saunagast empfohlen trotzdem den Saunatag zu beenden und die Saunaanlage zu verlassen. Möchte er jedoch bleiben, muss er ein Formular unterschreiben, dass er darauf hingewiesen wurde, dass ihm empfohlen wurde, die Saunaanlage zu verlassen und er auf eigene Verantwortung hierbleibt.
Sollte der Gast jedoch ohnmächtig geworden sein wird (neben normaler "erster Hilfe") sofort der Notarzt verständigt, auch wenn der Gast wieder bei Bewußtsein ist.
Da Wörishofen ja zur "Wund-Gruppe" gehört vermute ich mal, dass dies auch in Erding so gehandhabt wird.
Jetzt würde mich interessieren, wie dies in anderen Saunaanlagen gehandhabt wird.
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